Von Karlsruhe nach Osterholz
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts zu Besuch bei der GSO
8. März 2026
Große Aufregung und Begeisterung herrschten am vergangenen Donnerstag an der GSO: Zum 75. Jahrestag des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe besuchte uns sein Präsident, Prof. Dr. Stephan Harbarth. Sein Besuch war der Auftakt für eine Veranstaltungsreihe, in der jeweils ein Mitglied des obersten Gerichts eine Schule in einem der 16 Bundesländer besucht.
Bei einem Rundgang durch die Schule, bei dem die Schüler*innen zweier Streicherklassen gemeinsam mit der Deutschen Kammerphilharmonie musizierten, machte Harbarth sich ein Bild unserer vielfältigen Schule. Im Profil Darstellendes Spiel präsentierten Schüler*innen einer 7. und einer 12. Klasse eine Produktion zum Thema Grundrechte. Zudem stellte sich die GSO gemeinsam mit dem Netzwerk aus Kammerphilharmonie und Mütterzentrum Tenever vor. Anschließend schnitt Professor Harbarth vor ausgewählten Besuchern und der Presse eine Jubiläumstorte an. In der darauffolgenden einstündigen Runde mit Oberstufenschüler*innen erläuterte der oberste deutsche Richter in einem kurzen Vortrag zunächst Rolle, Zusammensetzung und Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts, hob dessen Entstehung vor historischem Hintergrund und die aktuelle Bedeutung für die Demokratie hervor. Abschließend richtete Harbarth den eindringlichen Appell an die sehr aufmerksam zuhörenden Jugendlichen, sich für die Werte unserer Verfassung einzusetzen, damit Demokratie und Freiheit in Deutschland erhalten bleiben.
Ausführlich ging Prof. Harbarth in der daran anschließenden "Talkrunde", die von drei Schüler*innen geleitet wurde, auf zahlreiche Fragen ein: Wie läuft eine Verfassungsbeschwerde ab? Warum wird das Bundesverfassungsgericht nicht selbst politisch tätig? Sollte es einen verpflichtenden Staatskundeunterricht an Schulen gaben? Wie hat Corona sich auf die Fälle des Bundesverfassungsgerichts ausgewirkt? Immer wieder betonte unser Gast in seinen Ausführungen die Bedeutung des Grundgesetzes, seines ersten Artikels zur Würde des Menschen und dem Gründergeist mit dem Satz: "Der Staat ist um des Menschen willen da und nicht der Mensch um des Staates willen."
Einzig die Frage nach seiner Meinung zu einem Social-Media-Verbot für Kinder konnte und wollte Harbarth nicht beantworten und gab sie zurück an die Fragenden. Das Thema werde sicherlich auf den Schreibtischen der Verfassungsrichter*innen landen, doch könne er keine Meinung dazu äußern, da er sonst womöglich als befangen gelte. Mit einem Büffet, hergestellt vom Cateringservice des Mütterzentrums, und weiteren Gesprächen gingen diese hochinteressante Stunde und der Besuch des Präsidenten zu Ende, der gleich wieder zurück nach Karlsruhe musste. Schließlich warten dort jede Woche 100 Fälle darauf, entschieden zu werden.






























